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AGB

eS-FOL Sonnenschutz u. Fenstergestaltung
Allgemeine Geschäfts-, Liefer,- Zahlungs,- Rücknamebedingungen Stand: März 2011

1. Allgemeines

1.1. Die Fa. eS-FOL liefert ausschließlich auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden.
1.3. Unsere Angebote, die Auftragsbestätigung oder der Verkauf jeglicher Produkte unterliegen den nachstehenden Bedingungen. Jeglichen anderen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen wird widersprochen.
1.4. Mündliche Abrede b bedarf der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
1.5. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in unseren Verkaufsdokumentationen dürfen nur durch uns berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aufgrund dieser Fehler zur Verantwortung gezogen werden dürfen.
1.6. Bei Maßanfertigungen oder Maßzuschnitten ist eine Rücknahme wegen Nichtgefallen oder sonstigen Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, ausgeschlossen.
1.7. unsere im Internet oder per email versandten Bilddateien können vom Original in Form und Farbe abweichen. Hieraus ist später eine Reklamation nicht möglich.

2. Angebote/Vertragsabschluss

2.1. Alle Angaben sind freibleibend. Angaben, die sich aus unseren Prospekten, Anzeigen, Online- Angeboten etc. ergeben, sind – auch bezüglich Preisangaben – gleichfalls freibleibend.
2.2. Nebenabreden bzw. Änderungen, sowie von Mitarbeitern gegebene Zusagen bedürfen für ihre Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.3. Der Verkäufer ist zehn Kalendertage an sein Angebot gebunden. Uns erteilte Aufträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.4. Der Käufer haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben seiner Bestellung.
2.5. Dem Käufer ist bekannt, dass die von uns zu liefernden Erzeugnisse Sonderanfertigungen sind. Die mit dem Auftrag im Zusammenhang entstandenen Kosten werden zzgl. entgangenen Gewinn von uns im Änderungs- oder Kündigungsfalle in Rechnung gestellt.

3. Lieferung / Rücktritt vom Vertrag bei Lieferverzögerungen

3.1. Unsere Liefertermine sind freibleibende ca. Termine. Verbindliche Liefertermine sind ausdrücklich schriftlich als solche zu vereinbaren.
3.2. Teillieferungen sind gestattet, sofern sie dem Käufer nicht unzumutbar sind. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist tritt auch ein, durch höhere Gewalt, wenn wir unseren Verpflichtungen durch unvorhergesehene und unverschuldet oder außergewöhnliche Ereignisse einschließlich Arbeitskampfmaßnahmen in unseren Werken, bei einem Vorlieferanten oder einem Transportunternehmen nicht nachkommen können und dadurch die Lieferung verzögert wird. Wir werden bei Nichtbelieferung dem Kunden unverzüglich anzeigen und uns um eine schnellstmögliche Belieferung bemühen.
3.3. Schadenersatz wegen Nichterfüllung darf der Käufer nur dann geltend machen, wenn der Lieferverzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.
3.4. Alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Umstände geben uns das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Zum Rücktritt vom Vertrag sind wir insbesondere berechtigt im Falle einer unseren Anspruch auf Gegenleistung gefährdeten wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, die entweder nach Vertragsabschluss entstand oder uns erst nach diesem Zeitpunkt bekannt geworden ist. Der Nachweis der fehlenden Bonität des Käufers gilt mit der Auskunft einer angesehenen Bank oder Auskunftei als erbracht. Der Käufer, dessen Kreditwürdigkeit erwiesenermaßen in Frage gestellt ist, kann unseren Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag nur durch Vorauszahlung des Kaufpreises oder durch ausreichende Sicherheitsleistung abwenden.
3.5. Geringfügige Abweichung in Farbe, konstruktiver Ausführung im Zuge von Online-Angeboten oder technischer Weiterentwicklung berechtigen nicht zu Reklamationen. Sofern Konstruktionsänderungen, Formänderungen, an Gussteilen oder Profilen, auch während der Saison, erforderlich werden, behalten wir uns eine Änderung vor.
3.6. Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absenden der Auftragsbestätigung, technische Änderungen vorzunehmen, sofern dadurch nicht der Preis, die Lieferzeit oder die Gewährleistung stark beeinträchtigt werden und dies dem Kunden zumutbar ist.

4. Gefahrenübergang

4.1. Die Gefahr für die zufällige Verschlechterung oder den zufälligen Untergang der von uns gelieferten Waren geht auf den Käufer über, sobald diese an dem von den Vertragspartnern vereinbarten Ort bereitgestellt wurden. Durch Annahmeverweigerung entstandene Kosten wie Lagergeld, Frachtkosten zusätzliche Anlieferung etc. gehen zu Lasten des Empfängers.
4.2. Etwaige Transportschäden sind unverzüglich durch den Transportunternehmer feststellen zu lassen. Für später angezeigte Transportschäden übernehmen wir keine Haftung.

5. Reklamation / Gewährleistung / Haftung bei Mängeln

5.1. Nach Anlieferung hat der Käufer die Ware sofort auf eventuelle Transportschäden und auf Vollständigkeit der Lieferung hin zu prüfen; etwa vorhandene (Transport-) Schäden sowie Fehlmengen, die bei verantwortungsvoller Prüfung sofort erkannt werden können, sind auf den Lieferpapieren zu vermerken, da andernfalls der Käufer seiner diesbezüglichen Rechte verlustig geht.
5.2. Im Übrigen sind die Gewährleistungsansprüche des Käufer verwirkt, sofern uns offene Mängel nicht spätestens innerhalb von drei Tagen und versteckte Mängel nicht spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung schriftlich angezeigt wurden. Als Lieferung in diesem Sinne gilt das Datum des Eingangsstempels auf dem Frachtbrief oder der auf sonstige Weise dokumentierten Empfangsbestätigung. Im Falle des Vorliegens von Transportschäden, die nicht sofort bei Erhalt, sondern erst nach Öffnung der Sendung festgestellt werden können, ist der Käufer verpflichtet, zwecks Verfolgung von Regressansprüchen gegen das Transportunternehmen, uns sofort eine Tatbestandsaufnahme, den Originalfrachtbrief sowie eine Abtretungserklärung zuzusenden. Mängel, die uns nicht rechtzeitig angezeigt wurden, beheben wir aus Kulanzgründen nur, sofern mit dem Käufer zuvor eine Vereinbarung über dessen angemessene Beteiligung an den durch die Mängelbeseitigungsarbeiten entstehenden Kosten getroffen wurde. Gleiches gilt, sofern durch die nicht rechtzeitig angezeigten Mängel Folgeschäden eingetreten sind. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit der Ware, wenn der Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt worden ist.
5.3. Sofern infolge eines Mangels die bestimmungsgemäße weitere Verwendung der Anlage oder des Produkts eingeschränkt oder ausgeschlossen wird, ist es dem Käufer strikt untersagt, diese weiter zu verwenden.
5.4. Im Falle einer begründeten und rechtzeitig erhobenen Reklamation ist der Käufer verpflichtet, die mängelbehaftete Ware originalverpackt und frei sofort an uns zurückzusenden; es sei denn, die Parteien treffen gemeinsam eine anderweitige Verfügung. Erfüllungsort ist Schwerte.
5.5. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für die von uns gelieferten Waren beträgt 24 Monate.
5.6. Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst nach unserer Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung des Kaufpreises. Für die Mängelbeseitigung, entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sind uns zwei Versuche zu gewähren, nach deren Fehlschlagen der Käufer erst berechtigt ist, Schadenersatz (wegen Nichterfüllung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Soweit der Käufer zur Geltendmachung von Rechten verpflichtet ist, uns eine angemessene Frist zur Erbringung unserer Leistung zu setzen, so ist die Frist nur dann angemessen, wenn sie nicht kürzer als 20 Tage ist. Wir haben die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erbracht wurde.
5.7. Wir leisten keine Gewähr für Schäden und Störungen, die insbesondere auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer, unsachgemäßem Gebrauch und Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und Nichtdurchführung notwendiger bzw. empfohlener Betriebs-und/oder Wartungsarbeiten zurückzuführen sind. Ebenso wird keine Gewähr geleistet, wenn Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen. Nicht der Gewährleistung unterliegen ferner Messtoleranzen von +/- 5mm.
5.8. Schadenersatz aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl uns als auch unseren Erfüllungsgehilfen gegenüber ausgeschlossen; es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor.
5.9. Außer im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns ist der Ersatz von mittelbaren oder Mängelfolgeschäden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Parteien eine Vereinbarung geschlossen haben, der zufolge der Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden abgesichert werden soll.

6. Warenrückgabe/ Widerrufsrecht.

6.1. Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, hat er das Recht, gelieferte Waren, die er über das Internet oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel bei uns gekauft hat, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 1 Monat durch Rücksendung zurückzugeben. Diese Frist beginnt mit erfolgreicher Zustellung der Ware. Der Kunde kann die Rücknahme auch durch ein bloßes Rücknameverlangen in Textform, also per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknameverlangens. Bei Maßanfertigungen oder Maßzuschnitten ist eine Rücknahme wegen Nichtgefallen oder sonstigen Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, ausgeschlossen.
6.2. Die Ware ist in einem einwandfreien Zustand einschließlich in einem Postpaket zurückzusenden. Der Käufer hat für eine angemessene Verpackung zu sorgen, welche eine Beschädigung dieser ausschließt.
6.3. Bei Warenwerten bis zu 40,00 Euro trägt der Kunde die Kosten der Warenrücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der von ihm bestellten. Beträgt der Warenwert mehr als 40,00 Euro übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung die Ware. In diesem Fall übernehmen wir die Abholung oder erstattet die Kosten der Rücksendung dem Kunden zusammen mit dem Kaufpreis. Dies erfolgt nach schriftlicher Absprache. Unfrei versandte Rücksendungen werden aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten grundsätzlich nicht angenommen, sondern umgehend an den Absender zurückgesandt.
6.4 Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Rückerhalt der Ware. Hierzu hat der Kunde rechtzeitig, spätestens mit der Rücksendung, seine Kontoverbindung bekannt zu geben.
6.5 Ein Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Kaufpreises besteht nicht, wenn der Wert der Ware durch Gebrauch, der über die Übliche Prüfung der Ware, wie sie dem Kunden auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wären, hinausgeht, durch Beschädigung der Ware oder Ihrer Verpackung oder durch sonstige Umstande, die der Kunde zu vertreten hat, gemindert ist. In diesem Fall wird ein im Einzelfall angemessener, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Abzug für die Wertminderung vorgenommen. Sollte die Wertverminderung des Kaufgegenstandes so erheblich sein, dass ein Wiederkauf der Ware unmöglich oder nur mit unvertretbaren Verlusten möglich ist, ist eine Rücknahme der Kaufsache grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Widerruf ist zu richten an:
eS-FOL Sonnenschutz u. Fenstergestaltung
Im Bohlgarten 38
D-58239 Schwerte oder per E-Mail:

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle unsere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer durch diesen beglichen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
6.2. Eine Verfügung über die in unserem Eigentum stehenden Waren ist dem Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Insbesondere dürfen diese Waren weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
6.3. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir – unbeschadet der Aufrechterhaltung des Vertrages – berechtigt, die Ware sofort d.h. ohne Rücktritt vom Vertrag, zurückzuverlangen. Der Käufer ist verpflichtet die Ware herauszugeben. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Wir sind berechtigt die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
6.4. Im Falle der Weiterveräußerung einer Vorbehaltsware hat sich der Käufer das Eigentum an der veräußerten Ware gegenüber seinem Abnehmer nach Maßgabe vorstehender Ziffer 6.1. gleichermaßen vorzubehalten.
6.5. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, es sei denn, er befindet sich uns gegenüber im Verzug, hat die Zahlung eingestellt oder über sein Vermögen ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsenden Forderungen mit allen Rechten in voller Höhe an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt.
Unsere Möglichkeit die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt – jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist uns insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, Zahlungseinstellung vorliegt oder begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen.
Wir können verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Eventuell von Drittkäufern gegebene Wechsel sind auf uns zu übertragen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto zahlbar

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